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(Ehem. im IGB-Landesverband Bayern)
Dr. med. vet. Joachim Lampe
(Leider verstorben)

83373 Taching am See

 

Juni 1998


Zentrale Abwasserentsorgung

im ländlichen Raum ist ein

ökologischer und hygienischer Irrweg !

Finanziell führt sie in den Ruin!

 

(Ehem im IGB-Landesverband Bayern)
Dr. med. vet. Joachim Lampe
(Leider verstorben)

83373 Taching am See

 

Vorwort

Die vorliegende Arbeit habe ich in der Zeit vom Herbst 1992 bis Juni 1998 geschrieben. Sie ist in den Kapiteln über bessere technische und finanzielle Lösungen für Taching und Umgebung überholt, weil das Zentralklärwerk unterdessen gebaut wurde. Ich lasse diese Kapitel dennoch im Text, weil sie für andere Ortschaften hilfreich sein könnten.

Durch Änderungen und den Zusatz von Anhängen ist es zu Wiederholungen gekommen, für die ich die geistig auf meiner Seite stehenden Leser um Entschuldigung bitten möchte.

Wenn allerdings beim Vergleich zweier Systeme aus möglichst allen Blickrichtungen betrachtet und nach verschiedenen Gesichtspunkten untersucht wird und im Resultat immer wieder das gleiche System obsiegt, dann handelt es sich dabei nicht um Wiederholungen aus geistiger Armut, sondern eben darum, daß sich eines der beiden Systeme in allen verglichenen Punkten überlegen gezeigt hat.

Den Lesern der geistig anderen Seite muß aber die ganze Sache solange wiederholt werden, bis der Irrsinn "zentraler Abwasserentsorgung" auf dem Lande aufhört. Bei der Zentralisierung handelt es sich um intellektuelle Geisterfahrerei - man bewegt sich auf der falschen Spur - mit dem Resultat eines gigantischen finanziellen und ökologischen Vandalismus - der sinnlosen Zerstörung insbesondere riesiger ökologischer und finanzieller Ressourcen.

Hauptursachen der Fehlentwicklung sind meinem Urteil nach fehlerhafte Arbeit (mangelhaftes geistiges Inventar und mangelnder Respekt vor der Wahrheit) und daraus resultierender Amtsmißbrauch von Beamten der Wasserwirtschaftsverwaltung und Verwaltungsrichtern. Höchstwahrscheinlich scheint mir dabei Korruption die Hauptantriebsquelle der Fehlentwicklung zu sein.

Bei manchen Politikern - insbesondere der CSU - können wir Kämpfer für dezentrale Abwasserentsorgung auf dem Land in letzter Zeit möglicherweise etwas Hoffnung auf Unterstützung für unsere Anliegen schöpfen. Ich glaube zwar nicht, daß dort plötzlich lauter Ökologen sitzen, aber die Geldknappheit und der mit Gewalt erzeugte Zorn im Volk sind dort bemerkt worden und vermutlich der Grund eines lobenswerten Umdenkens in die richtige Richtung. Außerdem stehen Wahlen an! Bisher fehlt aber anscheinend noch die politische Kraft, die einstimmig gefaßten Landtagsbeschlüsse auch wirklich umzusetzen. Die Wasserwirtschaftsverwaltung blockiert die besseren dezentralen Maßnahmen nach wie vor mit allen Mitteln, obwohl nur diese die Forderungen der EG-Richtlinie, des neuen Wasserhaushaltsgesetzes und der Landtagsbeschlüsse erfüllen würden.

Wenn auch die "Zentralisten" in vielen Fällen mit unglaublicher Brutalität die Anliegen der Bürger niedergewalzt und sich an der Umwelt versündigt haben, so sollten wir doch nicht die Hoffnung verlieren und aufgeben. Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, daß das Zentralkomitee in Moskau plötzlich in Sack und Asche zerfällt. Diese Entwicklung war damals - zumindest für mich - undenkbar.

Wer meine Schrift gut findet und sie kopieren möchte, der soll dies bitte gerne tun. Ich freue mich darüber und sehe bei genügender Weiterverbreitung durchaus die Chance, daß wir in Verwaltung und bei Gericht wieder korrekte Verhältnisse einführen können. Denken Sie bitte bei den oft frustrierenden Auseinandersetzungen auch immer an zwei Punkte:

Erstens: Jede Fehlentwicklung wird dadurch unterstützt, daß man sie sich gefallen läßt! Zweitens: Wenn man die privat sicher nützliche Lebensweisheit -"der Klügere gibt nach"- auch gegenüber Politik und Verwaltung anwendet, dann regieren am Ende zwangsläufig nur noch die Dümmsten. Dies kann kein Volk und kein Staat auf Dauer vertragen! Also vorwärts! Wir sind nicht nur die Klügeren, sondern wir müssen auch immer alles bezahlen! Das sollten wir auch klarmachen! Jeder, der mithilft, den zentralen Abwasserspuk auf dem Land zu beenden, tut unserem formal noch vorhandenen Rechtsstaat, seinen Mitbürgern und sich selbst einen großen Dienst.

Taching, November 1992 - August 1998 Dr. med.vet. Joachim Lampe, IGB-Bayem


 

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt: A Ökologische, hygienische und fnanzelle Grundlagen zur Entsorgung häuslichen Abwassers im ländlichen Raum.

A) I. Natürliche Kreisläufe als Vorbild für sinnvolles Handeln 

A) II. Der ökologisch, hygienisch und finanziell richtige dezentrale Weg. 

A) III. Der ökologisch , hygienisch und finanziell fälsche zentrale Weg. 

A) IV. Finanzieller Vergleich dezentraler und zentraler Systeme. 

A) V. Entscheidungshilfen für die Wahl zwischen zentralen und dezentralen Systemen. 

 

Abschnitt: B Allgemeines und Berechnungen für Taching am See 

B) I Allgemeines: Wie entstehen Umweltprobleme? Allgemeines zum Umweltschutz: 

B) II Finanzielle und ökologische Folgen der "zentralen Abwasserentsorgung mit Ringkanal und Großklärwerk" auf dem Lande. Zahlenbeispiele von Taching am See.

B) III Verhältnis der finanziellen Belastung durch "zentrale Entsorgung" zum Erlös aus der  Landwirtschaft in Taching am See, Kreis Traunstein.

B) IV Wirkungen für den einzelnen Landwirt. Finanzielle Folgen: Durchschnittswerte 

B) V Ökologische Folgen, wenn ein Bauer sich zur Wehr setzt und versucht, durch landwirtschaftliche Mehrproduktion der finanziellen Strangulation zu entgehen 

B) VI Hygienischer Widersinn. Gefahr der Tierseuchenverbreitung durch zentrale Abwasserentsorgung des ländlichen Raumes 

B) VII Zusammengefaßte Resultate der amtlich erzwungenen zentralen Abwasserentsorgung im ländlichen Raum. Beispiel Taching am See, Kreis Traunstein.

 

Abschnitt C: Fehleranalyse (fehlt)

C) I. Allgemeines: Umweltprobleme und Lösungswege 

C) II. Bei den Abwasserproblemen sind die fälschen Leute am Werk 

C) III. Falsche Fachleute gehen den falschen Weg 

C) IV. Das große Falschspiel: Geschäft geht vor Umweltschutz 

 

Abschnitt D: Auswege aus der Misere (fehlt)

D) I. Die natürlichen Kreisläufe müssen wieder eingesetzt werden 

D) II. Bessere technische Vorschläge für die Abwasserentsorgung im Gebiet des Waginger und Tachinger Sees 

D) III. Bessere finanzielle Vorschläge: Sinnreicher Umgang mit Geld 

D) IV. Vorschläge zur Änderung der Kompetenzen in der Wasserwirtschaftsverwaltung 

D) V. Schlußgedanken 

D) VI. Anhänge 

1. Die verschiedene Besiedlungsdichte von Stadt und Land und die verschiedenen Phosphormengen in Haushaltabwässem und Landwirtschaft. 

2. Ein großes Unwetter in Taching und die Folgen 

3. Undichte Kanäle 

4. Gefahr der Tierseuchenverbreitung durch zentrale Entsorgung; siehe auch Anh. 8 

5. Unsinnige und schädliche Leerungsvorschriften für Dreikammergruben 

6. Ausschaltung der Dreiteilung der Gewalten durch die Wasserwirtschaft 

7. Mißachtung von Gesetzen 

8. Die Wasserwirtschaft arbeitet mit wechselnden Wahrheiten 

9. Korruption als Entscheidungsgrundlage in der Wasserwirtschaft? 

10. Gezinktes Spiel mit "99%" 

11. Spezielle Fehlleistungen sogenannter Fachleute 

Diverse Anlagen zu den Kapiteln (fehlt)

 


Abschnitt: A Ökologische, hygienische und finanzielle Grundlagen zur Entsorgung häuslichen Abwassers im ländlichen Raum.

Die nachstehend aufgeführten Grundlagen sind die Fundamente für eine sinnreiche Entsorgung häuslichen Abwassers im ländlichen Raum. Leitlinien sind dabei ökologische, hygienische und finanzielle Betrachtungen. Es erfolgt ein grundsätzlicher Wirkungsvergleich der von uns favorisierten verschiedenen dezentralen Lösungen einerseits mit den nach wie vor von den Behörden empfohlenen zentralen Lösung mit teuren Kanälen und Zentralklärwerken andererseits.

 

A) I. Natürliche Kreisläufe als Vorbild für sinnvolles Handeln:

Der Nahrungskreislauf:

In der belebten Natur gelten ewig wiederkehrende Kreisläufe. Einer davon ist der sogenannte Nahrungskreislauf. In diesem Nahrungskreislauf leben Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Kleinlebewesen als Zersetzer nacheinander, voneinander und miteinander. Beginnen wir die Betrachtung bei den Pflanzen, den sogenannten Produzenten. Die besondere Leistung der Pflanzen ist, daß sie mit Hilfe von Chlorophyll und Sonnenlicht aus anorganischen Substanzen und Wasser organische Verbindungen aufbauen können. Diese von den Pflanzen produzierten organischen Verbindungen sind anschließend die Lebensgrundlage für Tiere und Menschen, den sogenannten Konsumenten. Diese wären selbst nicht in der Lage, allein von anorganischen Substanzen zu leben. Pflanzen, Tiere und Menschen scheiden in ihrem Leben Stoffwechselprodukte aus und sterben in der Natur schließlich einen natürlichen Tod oder als Beute für andere Lebewesen. Hiermit ist nun die Nahrungs- oder Lebensgrundlage für Kleinlebewesen, die Zersetzer oder Destruenten, gegeben. Diese leben von den anfallenden Ausscheidungen und Leichenresten und bauen dabei alles wieder bis zu anorganischen Stoffen und Verbindungen restlos ab. Diese anorganischen Stoffe bilden nun erneut die Lebensgrundlage für Pflanzen, und damit ist der ewige Nahrungskreislauf geschlossen und beginnt von neuem. Da die menschliche Nahrung weit überwiegend auf dem Land erzeugt wird und nicht im Wasser, gehören logischerweise die menschlichen Ausscheidungen als Dünger wieder dem Land zugeführt und nicht dem Wasser. Nur diese Handhabung entspricht dem ökologischen Nahrungskreislauf.

Der Wasserkreislauf:

Jeder weiß, daß es auf der Erde einen ewigen Wasserkreislauf gibt. Über den Wasserflächen der Meere und über dem Land verdunstet Wasser und bildet Wolken, die teilweise weit verfrachtet werden und schließlich abregnen. Trifft das Regenwasser auf das Land, so versickert ein Teil, ein Teil verdunstet direkt vom Boden oder über die Pflanzen und ein Teil fließt ab. Der versickernde Teil bildet das Grundwasser, was schließlich in Quellen wieder zutage tritt und über Bäche und Flüsse erneut dem Meer zustrebt. Damit ist der ewige Wasserkreislauf wieder geschlossen. Da der Mensch sein Wasser überwiegend über Quellen oder Brunnen dem Grundwasser entnimmt, sollte sein Abwasser nach Gebrauch und Reinigung auch wieder über den Boden dem Grundwasser zugeführt werden und nicht dem abfließenden Wasser.

Der Mensch und die Naturkreisläufe:

Werden die beiden vorgenannten natürlichen Kreisläufe der Nahrung und des Wassers vom Menschen nicht gestört, so laufen sie aufgrund von Naturgesetzen immer zwangsläufig perfekt, kostenlos und nach menschlichen Maßstäben ewig ab. Diese beiden natürlichen Kreisläufe - der Nahrungs- und der Wasserkreislauf - sind die Lebensgrundlage aller Lebewesen und auch für alle Zeiten die wichtigste Lebensgrundlage des Menschen. Deshalb die besondere Darstellung. Ordnet sich der Mensch oder die Menschheit in diese ewigen Naturkreisläufe ein, so kann die Menschheit mit der Natur ewig leben. Verstößt der Mensch gegen die Regeln der Natur und ihrer Kreisläufe, so endet die Auseinandersetzung für den Störenfried letztlich tödlich. Dies ist ein ökologisches Grundgesetz. Es bestehen nämlich in der Natur keine starren Gleichgewichte, sondern es herrschen unter den Lebewesen ständig dynamische Auseinandersetzungen. Diese korrigieren ununterbrochen jedes entstandene Ungleichgewicht dadurch, daß immer der jeweils größte Störenfried ausgeschieden wird. Genauer gesagt, scheidet sich der größte Störenfried selbst aus, weil er seine Lebensgrundlage - meist durch Überlastung - selbst zerstört.

Beim häuslichen Abwasser sind die zwei vorgenannten natürlichen Kreisläufe - der Nah-rungs- und der Wasserkreislauf - gemischt worden. Nach dieser Mischung kommt es zu einer ökologischer Weichenstellung; einerseits auf den ökologisch richtigen dezentralen Weg oder andererseits auf den ökologisch falschen zentralen Weg. Wird dabei durch dezentrale Abwasserentsorgung der ökologisch richtige Weg gewählt; lösen sich alle Probleme von selbst auf bei geringsten Kosten und sekundärem Nutzen. Wird aber mit zentraler Abwasserentsorgung der ökologisch falsche Weg gewählt, werden alle Probleme immer größer, kostspieliger und unlösbarer. Außerdem entstehen dabei zusätzlich noch neue Probleme.

Diese grundsätzlichen Tatsachen habe ich deshalb verhältnismäßig breit dargestellt, weil sie bis heute von der Wasserwirtschaftsverwaltung mit aller Gewalt mißachtet werden und demzufolge bei der zentralen Abwasserentsorgung des ländlichen Raumes mit den langen Kanälen und Zentralklärwerken ökologisch, hygienisch und finanziell buchstäblich alles falsch gemacht wird, was man nur falsch machen kann. Das häusliche Abwasser im ländlichen Raum wäre von vornherein überhaupt kein Problem. Es wird aber durch die völlig falsche Behandlung nicht nur zum Problem gemacht, sondern es werden zusätzlich noch andere, vorher nicht vorhandene Umweltprobleme erzeugt. Es wird dabei tatsächlich kein möglicher Fehler ausgelassen. Dies soll im Vergleich von dezentralen mit zentralen Entsorgungssystemen näher erläutert werden.

Im häuslichen Abwasser des ländlichen Raumes befinden sich im wesentlichen:

1. organische Stoffe aus Fäkalien, Harn und Speiseresten,

2. chemische Stoffe und Verbindungen, die heute keiner mehr überschauen kann,

3. Krankheitserreger von Mensch und Tier,

4. Wasser.

 

A) II. Der ökologisch, hygienisch und finanziell richtige dezentrale Weg. Verbleib der Abwasserinhaltsstoffe bei dezentraler Entsorgung.

Eine ökologisch sinnreiche Abwasserentsorgung setzt ökologisch richtiges geistiges Herangehen an die Sache voraus. Die ökologisch richtige und einzig sinnreiche Betrachtungsweise sieht das ländliche Abwasser als flüssigen Dünger an und behandelt es entsprechend. Das heißt, sie führt dieses Abwasser nach einer notwendigen hygienisierenden Reinigung - z. B. durch Sandfilter, Pflanzenkläranlagen o.a. - wieder dem Boden als nützlichen Dünger zu, wo die Inhaltsstoffe ja auch herkamen. Damit sind alle Probleme an Ort und Stelle nicht nur mit geringsten Kosten, sondern auch nutzbringend als Dünger sowie auf schnellstem Wege und absolut sicher zu lösen. Denn die Naturkräfte gelten und wirken immer und überall, ohne Pause und Panne stets perfekt und kostenlos! Für die einzelnen Komponenten des häuslichen Abwassers gilt dabei folgendes:

Zu 1. Die organischen Stoffe sind Grundlage für wertvollen Humus, wenn sie dem Boden zugeführt werden. Der zum Umbau nötige Sauerstoff ist im Boden immer da. Die beim Abbau freiwerdenden Phosphor- und Stickstoffverbindungen sind wertvoller Dünger für den Boden.

Zu 2. Bei den chemischen Stoffen entscheidet die biologische Abbaubarkeit. Biologisch leicht abbaubare Stoffe sind weder für Kläranlagen noch für den Boden ein Problem. Sind die chemischen Stoffe aber biologisch nicht abbaubar, dann wird keine Entsorgung damit fertig und dann müssen sie unbedingt vom Wasser ferngehalten werden, wenn unser Wasserhaushalt nicht auf Dauer zerstört werden soll. Sind die chemischen Stoffe jedoch biologisch schwer abbaubar, dann ist die dezentrale Entsorgung stark im Vorteil, weil sie die Gesamtkräfte der Natur und nicht nur einzelne Bakterienstämme aufbieten kann wie im Klärwerk und außerdem wochenlang Zeit hat, um den Abbau zu besorgen und nicht nur ein paar Stunden wie im Klärwerk.

Zu 3. Die Krankheitserreger von Mensch und Tier werden bei dezentraler Entsorgung zunächst einmal am Ort festgehalten und nicht nach dem Klärwerk im Vorfluter durchs ganze Land verteilt. Zudem sind sie in der Außenwelt nicht in ihrem optimalen Milieu. Sie werden deshalb von dortigen intakten Lebensgemeinschaften, z.B. in Sandfiltern, in Pflanzenkläranlagen oder im Boden eliminiert; im Wasser viel langsamer, weil dort viel weniger konkurrierende Lebewesen angreifen (Ausnahme sind Milzbrandsporen).

Zu 4. Das Wasser stammt meist aus dem Grundwasser und sollte deshalb - nach Reinigung in Naturkreisläufen - möglichst wieder dorthin gelangen und nicht in Flüssen abgeleitet werden.

Die eben aufgezeigten positiven Möglichkeiten der Abwasserentsorgung sind nur mit dezentralen Systemen zu erreichen. Diese sind im ländlichen Raum überall durchführbar.

 

A) III. Der ökologisch, hygienisch und finanziell falsche zentrale Weg. Verbleib der Abwasserinhaltsstoffe bei zentraler Entsorgung

Aus ökologischer, finanzieller und hygienischer Sicht wird bei zentraler Entsorgung kein möglicher Fehler ausgelassen. Das kommt daher, weil an der oben genannten Weichenstellung der falsche Weg eingeschlagen wird. Hier ist es bei der Wasserwirtschaft wie auch sonst im Leben:

Ein falscher Weg führt um so weiter vom Ziel ab, je länger man ihm folgt. Dabei hilft auch das teuerste Verkehrsmittel nicht. Ein Fußgänger auf dem richtigen Weg erreicht aber sein Ziel! Der Grund für den falschen Weg ist die falsche geistige Grundlage bei den Technikern, die in der Wasserwirtschaft immer noch den Ton angeben. Diese Leute sind mit sinnreicher Lösung biologischer, ökologischer und finanzieller Probleme überfordert. Sie sehen das Abwasser als verschmutztes Wasser an und versuchen mit technischen Mitteln eine Reinigung. Dies kann ganzheitlich betrachtet nur fehlschlagen. Die Stellung als Beamte macht es möglich, jahrelang riesige ökologische, finanzielle und hygienische Schäden zu erzeugen, ohne haften zu müssen. Weiterhin kommt bisher die ständige juristische Bestätigung der ökologischen Fehlleistungen bei Streitfällen durch Verwaltungsrichter hinzu, die sich von den Wasserwirtschaftsbeamten immer wieder auf den geistig falschen Weg locken lassen. Der wesentliche Grund dafür scheint mir zu sein, daß sich die Damen und Herren Richter bisher nicht der Mühe unterziehen, sich die gesamte Abwasserproblematik einmal in ihrem inneren Wesen selbst geistig zu erschließen. Der fundamentale Rechtsgrundsatz: - "Audiatur et altera pars!" - "Es ist auch immer die andere Seite zu hören!" - wird bei den Richtern offenbar auf die akustische Wahrnehmung der Gegenargumente beschränkt. Aber das für sachgerechte Urteile essentielle, teilweise vielleicht etwas mühevolle, venetzte geistige Durchdringen der Gesamtproblematik auch in ihrem Umfeld wird offenbar nicht vorgenommen. Ohne sachgerechte geistige Weiterentwicklung der Richter kann es aber nur Urteile geben, die dem Gesamtproblem nicht gerecht werden und den Rechtsfrieden zerstören müssen.

 

Verbleib der Abwasserinhaltsstoffe bei zentraler Abwasserentsorgung im einzelnen:

Zu 1. Die organischen Stoffe im Abwasser brauchen bei ihrem Abbau Sauerstoff. Dieser ist im Wasser - im Gegensatz zum Boden - immer knapp. Deshalb muß vorher im Klärwerk mit erheblichem technischen Aufwand Sauerstoff zugeführt werden, um diese Stoffe zu zerlegen, bevor man sie ins Wasser entläßt. Bei dieser Zerlegung kommen aber nun gleich noch zwei neue Probleme zutage. Es werden die Düngestoffe Phosphor und Stickstoff in verschiedenen Verbindungen frei. Diese sind auf dem Boden als Dünger sehr willkommen, im Wasser dagegen aber gar nicht. Hier führt starke Düngung zu übermäßigem Pflanzenwachstum, was schließlich bis zum "Unikippen" des Gewässers und damit zum Tod allen höheren Lebens darin führen kann. Deshalb müssen die Kläranlagen nun mit der sogenannten "dritten Stufe" ausgerüstet werden. Dort werden Phosphorverbindungen mit verschiedenen Chemikalien ausgefällt und damit der für das Land wertvolle Phosphordünger in problematischen Klärschlamm verwandelt. Die Schwermetalle im Klärschlamm kommen dabei oft erst durch die Fällmittel (oft industrielle Abfälle) hinein. Das Klärwerk erzeugt dabei ein neues, teilweise unlösbares, Problem! Für die Verringerung der Stickstoffverbindungen ist sodann die "vierte Stufe" der Kläranlagen nötig. Hierbei werden die Stickstoffverbindungen erst bis zu Nitrat oxidiert und danach wieder bis zum Stickstoff reduziert. Dieser entweicht dann als Gas in die Luft. In der nächsten Stickstoffdüngerfabrik wird dann mit riesigem Energieaufwand dieser Stickstoff schließlich wieder aus der Luft geholt, in geeignete Verbindungen gebracht, als Salze in Säcke gefüllt und nunmehr den Bauern wieder verkauft. Damit hat dann der ökologische Irrsinn auch in diesem Punkt seinen unüberbietbaren Höhepunkt erreicht.

Zu 2. Die sonstigen chemischen Stoffe sind nur bei leichter Abbaubarkeit kein Problem. Das Abwasser wird nur einige Stunden in einem technischen Klärwerk behandelt. Mit schwer und nicht biologisch abbaubaren Stoffen werden die Klärwerke nicht fertig. Problematische Stoffe im Abwasser bleiben auch in jedem Klärwerk schließlich irgendwo, was - in diesem Falle - oft vertuscht oder übergangen wird. Andererseits wird gegen Pflanzenkläranlagen oft argumentiert - wie erst kürzlich wieder geschehen -, daß der Bodenkörper von Pflanzenkläranlagen später Sondermüll würde und speziell und teuer entsorgt werden müßte. In diesem Falle muß unbedingt nachgefragt werden, wo denn diese Stoffe letztlich bei technischen Klärwerken bleiben! Dort hört man immer nur, daß der Klärschlamm unbedenklich ist. Wenn es gegen Pflanzenkläranlagen geht, und dagegen geht es bei der Wasserwirtschaft bisher immer noch, macht das gleiche Abwasser laut dortiger Fachleute den Boden einer Pflanzenkläranlage zu Sondermüll, aber den Klärschlamm aus dem Klärwerk zu wertvollem Dünger!?! Wer haftet wirklich dafür?

Zu 3. Krankheitserreger von Mensch und Tier: Hier bringen die zentralen Abwassersysteme im ländlichen Raum meiner Ansicht nach für die Zukunft riesige Gefahren mit sich. Ich meine damit die Verbreitungsmöglichkeit für Tierseuchenerreger. Dieses Kapitel bewegt mich als praktizierenden Tierarzt natürlich besonders.

Die Klärwerke haben keine hygienisierende Wirkung. Sie verbreiten also Krankheitserreger von Menschen und Tieren aus dem Abwasser mittels der als Vorfluter mißbrauchten Gewässer über das ganze Land. Das war bisher schon immer so. Resultat dieser Fehlleistung der Klärwerke waren die Badeverbote für Menschen in den Flüssen nach Kläranlagenausläufen. Neu ist aber die Kanalisierung im ländlichen Raum mit Anschluß von Bauernhöfen. Damit entsteht als bisher nicht vorhandene Gefahr die Verschleppungsmöglichkeit von Tierseuchen durch Abwasser über das ganze Land, wenn auf einem Bauernhof eine Tierseuche, wie z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche (MKS), Brucellose, Tuberkulose oder Milzbrand usw. ausbricht. Die Verbreitung dieser Erreger über das Abwasser in die Vorfluter geschieht dann genauso wie bisher bei menschlichen Krankheitserregern, nur mit dem wesentlichen Unterschied, daß Weide- oder Wildtiere die Badeverbotsschilder nicht beachten. Sie können aus den verseuchten Gewässern Wasser aufnehmen, baden oder durchschwimmen und sich dabei anstecken. Hinsichtlich MKS, die 1996 auf dem Balkan tobte, sind wir außerdem durch die neuerdings offenen Grenzen und besonders durch das von der EG seit 1992 verhängte Impfverbot ohnehin ganz besonders gefährdet.

Zu diesem Punkt möchte ich alle Leser zur Mitarbeit auffordern. Wenn in Ihrem ländlichen Ort mit Bauernhöfen eine zentrale Abwasserentsorgung installiert werden soll, dann drängen Sie bitte vor der Entscheidung auf die Klärung der wichtigen Frage:

"Wer kommt im Falle der Tierseuchenverbreitung durch Abwasser für den Schaden auf?"

Sie werden erleben, daß sich jeder der ansonsten immer "Verantwortlichen" um eine wasserdichte schriftliche Beantwortung dieser Frage drückt. Bisher kommt höchstens Blabla.

Ich arbeite auch an der Lösung dieser Frage, habe aber bisher noch keine Klarheit erreicht. Das Landratsamt Mindelheim schrieb mir, daß ...."der Verursacher"... haften muß. Aber wer der Verursacher ist, blieb ungeklärt. Es könnte z. B. auch der Bauer mit dem Seuchenausbruch oder der Betreiber der Kläranlage (Gemeinde, Abwasserzweckverband usw.) sein. In jedem Falle kann so eine Sache existenzvernichtend teuer werden. Die meinem Urteil nach wirklich Schuldigen, die hohen Beamten in der Wasserwirtschaft, werden wohl kaum bluten müssen.

Zu 4. Das Wasser: Es wird bei zentraler Entsorgung per Kanal usw. abgeführt und geht dem Land für alle Zeit verloren. Außerdem wirken die Kanäle in jedem Fall noch als Drainagen. Die allseits betriebene Kanalisierung und Ableitung ist deshalb der ökologisch schlechteste Weg für den Wasserhaushalt. Er verknappt das Grundwasser im Land, erhöht jede Hochwassergefahr in den Unterläufen noch mehr und widerspricht auch der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 18.11.1996.

Dort steht in § 1a "Grundsatz" unter Ziffer (2) wörtlich:

(2)" Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Auswirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden", (kursive Hervorhebungen von mir).

Alle diese gesetzlichen Forderungen können nur mit guten, sinnreichen dezentralen Systemen erfüllt werden. Das Problem ist nur, daß sich die Wasserbehörden und u.U. auch die Gerichte neuerdings vermehrt nicht einmal mehr um die geschriebenen Gesetze kümmern, wenn es darum geht, dezentrale Systeme zu blockieren und Kanal- und Klärwerksgeschäfte zu sichern!

 

A) IV. Finanzieller Vergleich dezentraler und zentraler Systeme.

Das ist schnell erledigt. Dezentrale Systeme brauchen viel weniger oder gar keine Kanäle. Nicht gebaute Kanäle kosten nichts und machen keinen Schaden. Bei dezentralen Systemen erledigt die Natur die wesentliche Arbeit perfekt und kostenlos. Am besten bei geringster Störung.

Pflegemaßnahmen sind daher minimal. Allerdings hat die Wasserwirtschaftsverwaltung bei der künstlichen Verteuerung dezentraler Systeme erhebliche Phantasie entwickelt!

 

A) V. Entscheidungshilfen für die Wahl zwischen zentralen und dezentralen Systemen:

Wenn im ländlichen Raum eine zentrale Abwasserentsorgung gebaut werden soll, so müßten die verantwortlichen Befürworter einer zentralen Entsorgung zunächst darlegen;

  1. worin der ökologische Vorteil besteht, die organischen Stoffe im Abwasser nicht dem Land als Humusgrundlage zuzuführen, wie es bei dezentraler Entsorgung möglich ist, sondern diese Stoffe lieber in einem Klärwerk umständlich und teuer abzubauen und in fragwürdigen Klärschlamm zu verwandeln.
  2. worin der ökologische Vorteil besteht, die für das Land wertvollen Düngestoffe Phosphor und Stickstoff nicht direkt dort nützlich werden zu lassen, sondern sie genauso wie oben gesagt, umständlich aus dem Abwasser zu holen und in fragwürdigem Klärschlamm zu deponieren oder in die Luft zu blasen.
  3. worin der ökologische und hygienische Vorteil besteht, Krankheitserreger nicht mit den Kräften der Natur an Ort und Stelle zu entschärfen, in jedem Falle aber zunächst festzuhalten, sondern sie via Kanal, Klärwerk und Vorfluter über das ganze Land zu verbreiten. Insbesondere müssen dabei die Tierseuchenerreger berücksichtigt werden, die nämlich durch eine zentrale Abwasserentsorgung des ländlichen Raumes jeder Verbreitungskontrolle entzogen werden. Es müssen zu diesem Punkt schon vor der Planung die Verantwortlichen klar benannt werden, die im Falle einer Tierseuchenverbreitung durch Klärwerke als "Verursacher" verantwortlich und damit schadenersatzpflichtig sind.
  4. worin der ökologische Vorteil besteht, die jederzeit und überall perfekt, störungsfrei und kostenlos arbeitenden Naturkräfte in ihren zwangsweisen Kreisläufen nicht an Ort und Stelle zu nutzen, sondern lieber über niemals auf Dauer dichte Kanäle, in jedem Falle teuer und unvollkommen wirkende Klärwerke einzusetzen, die ständig auf- und umgerüstet werden müssen und trotzdem die perfekten Leistungen der Naturkräfte in dezentralen Anlagen niemals auch nur annähernd erreichen. Dafür produzieren diese Klärwerke neben ständig steigenden Kosten auch noch gefährliche sekundäre Schäden, wie z.B. Klärschlammbildung, Energieverbrauch und Seuchenverbreitung.
  5. worin der ökologische Vorteil für die Gewässer besteht, wenn sie ständig zunehmend als Vorfluter für unzureichend arbeitende Klärwerke mißbraucht werden, anstatt sie von jedem Abwasser frei zu halten, wie es bei dezentraler Entsorgung mit anschließender Verrieselung in den Mutterboden wäre. Bei diesen Systemen kommt überhaupt kein Abwasser mehr bis zu einem Fließgewässer. Diese wären dann abwasserfrei. Besser geht es nicht. Diese Systeme sind im ländlichen Raum überall möglich, sofern die geeigneten Leute damit beauftragt werden. Zweifel der Wasserwirtschaftsverwaltung an dieser Tatsache kommen daher, weil diese Herrschaften aufgrund bei ihnen fehlender aber für die Sache unbedingt notwendiger Kenntnisse über biologische und ökologische Zusammenhänge nicht in der Lage sind, diese Aufgaben geistig zu überschauen und danach sinnreich zu lösen. Bisher ist bei diesen Herrschaften auch keinerlei Neigung zu der nötigen geistigen Aufrüstung wahrzunehmen. Sie sind zwar formal "Fachleute", verstehen aber zu wenig vom Kern der Sache. Dagegen gibt es sehr viele interessierte Laien, die formal keine "Fachleute" sind, aber Abwasserprobleme bestens lösen können, weil sie einfach nur begriffen haben, daß die Kreisläufe in der Natur immer vollkommen perfekt und kostenlos arbeiten, wenn man sie sinnreich einsetzt und nicht stört. Vertraut man diesen natürlichen Kreisläufen das ländliche Abwasser in sinnreicher Weise an, dann erledigt die Natur das ländliche Abwasserproblem perfekt, nutzbringend und kostenlos. Endresultat bei der Entscheidung für dezentrale Systeme: Dezentrale Systeme sind wesentlich billiger. Kanäle werden weniger oder gar nicht gebraucht. Nicht gebaute Kanäle kosten nichts und machen keinen Schaden. Die Reinigungsarbeit der Abwässer erledigt die Natur bei sinnreichem Einsatz perfekt, nutzbringend und kostenlos.

 

 

Abschnitt: B: Allgemeines und Berechnungen für Taching am See

 

B) I. Allgemeines: Wie entstehen Umweltprobleme?

Die vom Menschen geschaffenen Umweltprobleme entstehen dann, wenn die ewigen Regelkreise der Natur mißachtet werden. In der ungestörten belebten Natur wechseln immer Pflanzen (Produzenten), Tiere (Konsumenten) und Kleinlebewesen als Zersetzer (Destruenten) nacheinander ab. Die Zersetzer leben von den Ausscheidungen und Leichenresten der anderen Lebewesen, auf diese Weise gibt es keinen Abfall, sondern alles ist wieder Quelle für neues Leben. Diese Kreisläufe sind ewig. Landwirten sind diese Tatsachen altbekannt. Die Darlegungen sind aber für Abwasserfachleute wichtig. Bei ihnen werden diese elementaren Grundsätze vollkommen mißachtet, anstatt sie sinnreich auszunutzen. Die Folgen sind ökologisch und finanziell katastrophal. Dies zeigen die weiter unten folgenden beispielhaften Berechnungen aus der Gemeinde Taching am See, Kreis Traunstein.

Allgemeines zum Umweltschutz:

Jeder vernünftige Mensch weiß heute, daß wir unseren Lebensraum schützen müssen, um selbst überleben zu können. Umweltschutz ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben. Wegen der Vernetzungen in der Natur sind viele Abhängigkeiten zu beachten. Dies kann sehr schwierig sein und erfordert in jedem Falle eine Betrachtung von möglichst allen Seiten. Die ökologische Sicht muß dabei Vorrang haben. Ökologisches Fachwissen und seine sinnvolle Anwendung sind die wichtigsten Grundvoraussetzungen für echten, erfolgreichen Umweltschutz. Umweltschutzmaßnahmen müssen aber zielgerichtet dem genannten Zweck dienen und so direkt, fachgerecht und kostengünstig wie nur möglich sein. Können natürliche Regelkreise eingesetzt werden, so wird das Ergebnis in jedem Falle in Leistung und Preis unüberbietbar sein. Sinnreich eingesetzte Naturkreisläufe regeln alles optimal und kostenlos. Die Natur schreibt keine Rechnungen.

Deshalb sind dezentrale Systeme, wie z. B Pflanzenkläranlagen, Sandfilter oder der Anbau von Rohrkolben für die Lösung ländlicher Abwasserprobleme naturgegebene, ideale Möglichkeiten.

 

B) II. Finanzielle und ökologische Folgen der "zentralen Abwasserentsorgung mit Ringkanal und Großklärwerk" auf dem Lande. Zahlenbeispiele von Taching am See.

Seit 1984 wird hier mit aller Gewalt eine zentrale Abwasserentsorgung mit Ringkanal für den Tachinger See und Anschluß an ein geplantes Zentralklärwerk erzwungen. Der Ringkanal wurde unterdessen erstellt, das Zentralklärwerk für 35 Mill. DM ist (1992) noch in der Planung. Vorgegebenes Ziel ist die Phosphatentlastung und die Verbesserung seiner Hygiene als Badesee

Ausführliche und vermutlich verläßliche Daten über diesen See und seine Zuflüsse findet man in einer "Hydrografischen und limnologischen Bestandsaufnahme" des Waginger und Tachinger Sees in der Schriftenreihe der Bayerischen Landesstelle für Gewässerkunde München, Heft 9. Die Studie wurde 1974 veröffentlicht, die Untersuchungen fanden 1970/71 statt.

Danach tragen die vier größten Bäche aus den Tachinger Fluren jährlich mindestens 9,6 Tonnen Phosphate in die Seen ein. Davon münden drei Bäche mit zusammen 71 Phosphat in den Tachinger See, ein Bach mit 2,61 Phosphat mündet in den Waginger See. Diese Phosphate kommen aus der Landschaft und aus Hausabwässern. Letztere soll der Kanal ableiten. Die tatsächliche Phosphatentlastung des Sees wird dabei allerdings weit weniger als 7% betragen, wie die folgenden Berechnungen ergeben. Für diese Berechnung rechne ich Phosphat (P04) wegen der Vergleichbarkeit verschiedener Phosphorverbindungen in Reinphosphor um, welches zu ca. 33% im Phosphat enthalten ist. Anstelle von 9,61 Phosphat sind es dann ca. 3,2 t oder 3200 kg reiner Phosphor.

Der Kanal erfaßt von etwa 1800 Tachinger Einwohnern nur rund 1200. Sollten davon bisher 25%, also ca. 300 Einwohner, ihre Abwässer völlig ungeklärt über Bäche in den See geleitet haben, dann wäre eine Entlastung des Sees von ca. 210 kg Phosphor pro Jahr zu erwarten (1,9g Phosphor pro Einwohner und Tag ist ca. 694 g oder 0,7 kg jährlich pro Einwohner). Die Entlastung für den See wäre dabei höchstens 6,5 % (210 kg Phosphor von 3200 kg). Andererseits tritt in diesem Fall die Frage auf, ob Wasserbehörden und Bürgermeister ihre Aufgabe des Gewässerschutzes bisher nicht sträflich vernachlässigten, wenn sie so einer Abwassereinleitung jahrzehntelang tatenlos zusahen? Dringend zu vermuten ist allerdings, daß aus den Haushalten bisher weniger Phosphor aus der Landschaft aber wesentlich mehr Phosphor in den See kam. Dann brächte der riesige finanzielle Aufwand mit Kanälen und Klärwerk noch weniger Entlastung für den See.

Druck auf die Gemeinde zum Kanalbau kam auch vom Gesundheitsamt Traunstein. Es bedrohte die Gemeinde ständig mit Badeverbot, weil in einem kleinen Bach neben dem Strandbad Colibakterien nachgewiesen wurden. Nach Beschluß zum Kanalbau befürwortete aber das gleiche Amt die Einleitung völlig ungeklärten Abwassers per Regenüberlauf direkt in den Strandbadbereich als unbedenklich, da die "Grobstoffe" technisch leicht zurückhaltbar seien und bei schlechtem Wetter sowieso kein Badebetrieb herrsche!! (Anlage 2) Diesen Frevel konnte unsere Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Tachinger See" allerdings verhindern.

Fazit: Die Phosphatentlastung des Sees durch die zentrale Abwasserentsorgung beträgt sicher weniger als 6,5%. Die Hygiene im Strandbad wäre beim "Behördenmodell" sogar katastrophal verschlechtert worden.

 

B) III. Verhältnis der finanziellen Belastung durch "zentrale Abwasserentsorgung" zum Erlös aus der Landwirtschaft in Taching am See, Kreis Traunstein.

Berechnungsgrundlage:

1. Kanalkosten, Hausanschlüsse, Klärwerksanteil, Gebühren.

Die Baukosten der Abwasseranlage in Taching betragen voraussichtlich ca. 17 Millionen DM. (Kanal ca. 12,5 Mio., 250 Hausanschlüsse zu je 4000,- DM ist l Mill., Klärwerksanteil 3,5 Mio.)

Der zur Berechnung herangezogene Wasserverbrauch lag in den kanalisierten Ortsteilen bei 72000 Kubikmeter pro Jahr. Zukünftige Abwassergebühren von 10,- bis 15,- DM pro Kubikmeter wurden anderenorts schon in der Presse angekündigt (Anlage 3a/b). Rechnet man eine jährliche Verzinsung der Baukosten von 10%, dann ergibt dies eine Zinslast von 1,7 Mio. DM pro Jahr.

2. Erträge der Landwirtschaft: (Zahlen stammen aus 1991/92 vom Landwirtschaftsamt Laufen)

Taching hat 2600 ha Gesamtfläche bei 1800 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Die durchschnittliche Betriebsgröße ist ca. 20 ha.

95 rindviehhaltende Betriebe haben insgesamt ca. 2000 Kühe zu je l Großvieheinheit (GV) und ca. 2000 Stück Jungvieh (je 1/2 GV). Insgesamt also ca. 3000 GV. Eine GV entspricht, wenn man die Phosphorausscheidung vergleicht ca. 26,4 Einwohnerwerten (EW). Einer Kuh (=1GV) rechnet man eine jährliche Ausscheidung von ca. 42 kg P2O5 oder entsprechend 18,5 kg Phosphor zu. 3000 GV Rindvieh sind dann vergleichsweise 79200 EW aus Rindvieh in Taching. Ein Mastbulle rechnet als 0,65 GV oder gut 17 EW.

Der Ertrag (sog. "Deckungsbeitrag") pro ha LN liegt in Taching z.Zt. bei 800,- bis 1000,- DM. In diesem Betrag stecken noch alle Lohnkosten, die Verzinsung, die Maschinenabschreibung und der Unternehmergewinn. Diese Summen müßten also eigentlich noch abgezogen werden!

Auf dieser Grundlage, d.h. ohne Abzug von Lohn, Verzinsung, Maschinenabschreibung und Gewinn ergibt sich ein landwirtschaftlicher Gesamtertrag in Taching (1800 ha LN) von 1,44 bis 1,8 Mio/Jahr,

Diese globale Berechnung zeigt, daß allein ein jährlicher Kapitaldienst von 10% für die zentrale Abwasseranlage in Taching etwa gleich groß ist wie der landwirtschaftliche Ertrag der gesamten Gemeinde. Dabei sind aber von der zentralen Abwasseranlage nur 2/3 der Einwohner und nur ein kleiner Teil der Gemeindefläche erfaßt und noch keine einzige DM Abwassergebühren berechnet! Daß hierbei auch "Zuschüsse" verbaut werden, rechne ich nicht heraus, denn dies sind bis auf den letzten Pfennig ebenfalls Gelder der Bürger, die ihm nur unter anderem Vorwand vorher vom Staat abgenommen wurden und sich bei der Behandlung durch den Staat bestimmt nicht vermehrt haben. Außerdem zeigt das Rechenbeispiel nebenbei, daß nicht nur die Abwasserpolitik, sondern auch die Landwirtschaftpolitik hierzulande eine reine Katastrophe ist.

 

B) IV. Wirkungen für den einzelnen Landwirt. Finanzielle Folgen (Durchschnittswerte):

Berechnungsgrundlagen der finanziellen Belastung durch Kanalbeiträge in Taching sind:

Geschoßfläche pro Hof durchschnittlich 500 Quadratmeter; (bisher nur Wohngebäude berechnet!).
Kanalbeitrag für Geschoßfläche pro Quadratmeter :   27,- DM
Beitrag für Klärwerk (erwartet) pro " :  ca. 6,- DM 
zusammen :   33,- DM
ergibt durchschnittlich pro Hof- 500 x 33,- DM 16500,- DM 
dazu Hausanschluß  ca. 4000,- DM
zusammen durchschnittlich :  20500,- DM

Eine Verzinsung dieser Summe mit z.B. 8% und eine Tilgung von z.B. 2% ergeben dann jährlich eine Belastung von ca. 2.050,- DM. (Zahlen aus 1992) Dazu kommen die Abwassergebühren für z.B. 5 Einwohner mit je 40 Kubikmeter Abwasser pro Jahr (insgesamt 200 Kubikmeter) zu z.B. DM 5,- bis DM 15,-. Dies sind nochmals DM 1000,- bis 3000,- pro Jahr, je nach Abwasserpreis. Siehe Anlage 3.

Der Hof muß also in Zukunft zusätzlich pro Jahr ca. 3000,- bis 5000,- DM neue Abwasserkosten ausgleichen. Die tatsächlichen Kosten für Abwasser liegen damit bei 15,-bis 25,-DM pro Kubikmeter. Das ist mehr als ein Bauer für einen Zentner Weizen bezahlt bekommt. (1997 ca. 12,- DM). Eine Anfrage bei Herrn Bauer im Landwirtschaftsamt Traunstein und bei Herrn Gehmacher, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes in Traunstein, über die Möglichkeiten eines Landwirtes, 3000,- bis 5000,- DM pro Jahr ausgleichen zu können, ergab, daß beide heute keine Möglichkeit dazu sehen.

Im voralpinen Hügelland beträgt die durchschnittliche Verschuldung der Bauernhöfe nach mündlicher Auskunft von Herrn Huber beim Landwirtschaftsamt TS z.Zt. über 100.000,- pro Betrieb. Nahezu kein Bauernhof hat also übriges Geld.

Mancher Hof wird unter diesen Umständen durch die zusätzlichen Abwasserkosten in Zukunft langsam aber sicher zu Grunde gerichtet werden!!!

Jetzt wird sicher mancher Leser ungläubig fragen, ob es tatsächlich möglich ist, daß die Entsorgung des häuslichen Abwassers so einen großen Hof ruinieren kann. Die derzeit betriebene "zentrale Entsorgung" kann es leider. Ich kenne mehrere Beispiele, wo Höfe über DM 100.000,- für den Irrsinn zahlen sollen. Zur Erklärung ist es dabei nötig, einmal zu zeigen, in welchem verheerenden Maße sich die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise im Verhältnis zu anderen Preisen in der Vergangenheit entwickelt haben. Mitte der fünfziger Jahre bekam ein Bauer für einen Zentner Weizen ca. 22,-DM und eine Semmel kostete 5 Pfennige. Verkaufte ein Bauer damals einen Zentner Weizen und kaufte dafür Semmeln, dann bekam er für sein Geld sage und schreibe 440 Stück. Macht er den gleichen Handel 1992 (Zentner Weizen ca. 15,-DM; eine Semmel 0,35 bis 0,40 DM), so bekommt er noch rund 40 Semmeln. 1997 Weizenpreis ca. DM 12,- pro Zentner! Entspricht ca.30 Semmeln. Eine Abwertung für den Bauern 1992 um rund 11:1, 1997 um rund 15:1! Nach wie vor kann man aus einem Zentner Getreide aber ca. 1700 Semmeln backen (mündliche Auskunft eines Bauern und Müllers). Danach erhält der Bauer vom Semmelpreis ungefähr 0,7 Pfennige für sein Getreide. (1200 Pfennige für l Zentner Getreide durch 1700 Semmeln. 1200:1700= 0,7). Ein anderes Beispiel ist noch krasser. Mitte der fünfziger Jahre konnte ein Bauer mit einem Zentner Weizen (ca. 22,- DM) einen ganzen Tag Maurerlohn bezahlen. 1992 schafft er das noch eine Viertelstunde ( Weizen ca. 15,- pro Zentner, Maurer ca. 60,- DM pro Stunde). Eine Abwertung 1992 für Bauern um rund 32 : l! 1997 (80,-DM/Std. ; 12,- DM/ Zentner Weizen ) noch schlimmer, ca. 53 : l!

Beim Abwasser ist die Abwertung mathematisch unendlich. Abwasser wurde früher sinnreich und kostenlos entsorgt und kostet heute pro Kubikmeter unter Umständen mehr als den Erlös für einen Zentner Weizen! Dabei muß deutlich gesagt werden, daß gerade in der Landwirtschaft die Abwasserentsorgung selbständig, vollständig gefahrlos und nahezu kostenlos in Eigenregie betrieben werden könnte, wenn von den Behörden endlich die Umweltschutzinteressen vor Geschäftsinteressen gesetzt würden! Die Anwendung optimal geeigneter und preiswerter dezentraler Anlagen wird von den Behörden aber nach wie vor - auch 1998 noch - auf verschiedenste Weise hintertrieben.

Nicht nur Bauern und andere Bürger können durch Abwasserkosten um ihre Existenz oder ihr Haus gebracht werden. Auch Industriebetriebe, besonders der Lebensmittelbranche, sind gefährdet. Ein Beispiel aus letzter Zeit ist das Pfanniwerk in München. Es siedelt wegen der immens gestiegenen Abwasserkosten nach Mecklenburg-Vorpommern um. Besonders für die umliegenden Kartoffelbauern ist das eine Katastrophe.

In unserer Gegend ist ein Käsewerk der Hauptarbeitgeber für die lokale Region, der Milchabnehmer für die Bauern, der Hauptlieferant und damit auch der Hauptzahler für das Abwasser. Man darf davon ausgehen, daß so ein Betrieb heute unter extrem schwerem Wettbewerb steht und keine Extrabelastung gebrauchen kann. Alle Verantwortlichen sind auch deshalb aufgerufen (1992), sich die zukünftige Abwasserpolitik in dieser Region nochmals ganz genau zu überlegen! Es gibt viel bessere und billigere Alternativen, wie später ausgeführt wird. Andererseits könnte eine falsche und zu teuere Abwasserpolitik für die ganze Region eine Katastrophe auslösen! Siehe Pfanni!

 

B) V. Ökologische Folgen, wenn ein Bauer sich zur Wehr setzt und versucht, durch landwirtschaftliche Mehrproduktion der finanziellen Strangulation zu entgehen:

Wer der obigen Alternative der Vernichtung seines Hofes nicht tatenlos zusehen will, könnte in Taching z. B. kaum Schweine halten, da dafür im hiesigen Grünlandgürtel des Voralpenlandes keine Futtergrundlage gegeben ist. Die Milcherzeugung kann er wegen des Milchkontingentes auch nicht erhöhen. Möglich wäre - zumindest theoretisch - Bullenmast.

Die nachfolgende Musterberechnung beruhen auf Zahlen von 1992. Sie gelten nicht mehr, weil sie unterdessen noch viel ungünstiger wurden und sogar viele Bullenmäster aufgeben mußten. Ich benutze die alten Zahlen trotzdem, da auch sie schon den totalen Irrsinn der Sache zeigen.

Ca. 1990 brachte ein Mastbulle dem Bauern einen Gewinn von 200,- bis 300,- DM bei einer Mastdauer von 20 Monaten, falls der Stall vorhanden ist und die Arbeit nicht gerechnet wird.

Fangen wir also zu rechnen an. Um 3000,- DM pro Jahr auszugleichen, müssen 12 Maststiere (12 mal DM 250,-) im Jahr verkauft werden. Dafür müssen bei einer Mastdauer von 20 Monaten 20 Stiere eingestallt werden. Dann wird pro Monat einer schlachtreif. Diese Tiere bringen nun aber nicht nur Geld, sondern sie erzeugen auch Mist und Jauche. Deshalb ist ein Maststier (0,7 GV) mit 17 Einwohnergleichwerten (Phosphorvergleich) zu berechnen, Begründung wurde schon gegeben.

Damit hätten wir dann neben allen anderen negativen Folgen noch die ökologische Absurdität, daß zur Bezahlung der "zentralen Abwasserentsorgung" von 5 Einwohnern des Bauernhauses im Stall 340 neue Einwohnergleichwerte mit entsprechender Umweltbelastung installiert werden müssen (20 Stiere zu je 17 EW). Die ökologische Mehrbelastung verhält sich dabei zur ökologischen "Entlastung" wie 68 : l !!! Bezüglich der Ausscheidung von Stickstoffverbindungen und der organischen Stoffe verhält es sich verhältnismäßig ähnlich wie beim Phosphor.

Dabei haben die Wasserbehörden bisher schon die Bauern bei jeder Gelegenheit als besondere Übeltäter bzgl. der Gewässerbelastung an den Pranger gestellt. Sie übersahen dabei, daß schon bisher die völlig verfehlte Landwirtschaftspolitik die Bauern zu immer intensiverer Produktion mit entsprechender Umweltbelastung gezwungen hat. Diese Politik war sowohl für die Umwelt als auch für den Bauern falsch. Obwohl die Bauern immer mehr produzierten, geht es ihnen immer schlechter! Und außerdem ist m meinen Augen der Bauer in Umweltdingen mehr Opfer als Täter. Ich kenne nämlich keinen Bauern, der zum Beispiel seine Phosphatrechnung in der Absicht bezahlt, daß dieser Dünger nach dem Ausbringen dann im Bach oder im See landet. Ein Bauer will den Dünger immer auf seinen Flächen zur Wirkung bringen. Wenn dann z. B. bei Unwettern Dünger und Mutterboden fortschwimmen, ist der Bauer in meinen Augen zuallererst Opfer und nicht Täter!

Hier Abhilfe zu ersinnen, wäre eine wichtige Aufgabe aller Beteiligten, besonders der in diesem Zusammenhang tätigen Behörden. Ich habe solche Dinge bereits öffentlich angemahnt, bisher ohne jeden Erfolg! Im Gegenteil - die Wasserbehörden erzwingen, wie das Beispiel zeigt, durch die "zentrale Abwasserentsorgung" immer neue Belastungen der Bauern und damit der Umwelt. Das geschieht dabei trotz besserer Möglichkeiten mit aller Gewalt und gegen jede Vernunft und mit anderer Zielsetzung als dem Umweltschutz und außerdem teilweise gegen bestehende Gesetze.

Der aktuelle Fall findet im Einzugsgebiet eines Sees statt, den man angeblich schützen will. Das Umfeld des Sees muß aber nun statt 5 Einwohnern in einem Bauernhaus die Belastung von 340 Einwohnergleichwerten aus der Bullenmast ertragen, wenn der Bauer finanziell ausgleichen will.

Doch damit ist die ökologische Mehrbelastung durch die "zentrale Abwasserentsorgung" noch lange nicht zu Ende. Jeder "zentral entsorgte" Einwohner führt nämlich seinerseits zu vielfachen neuen, bisher nicht vorhandenen Umweltschäden. Die langen Kanäle stören den Grundwasserhaushalt gewaltig. Die Kiesbettung um die Kanäle hat starke Drainagewirkung für große Gebiete. Undichte Kanäle führen Grundwasser als "Fremdwasser" ins Klärwerk, wo es nicht hingehört. Und sie versickern Abwasser ins Grundwasser, wo dieses erst recht nicht hingehört. In den alten Bundesländern versickert aus undichten Kanälen jährlich Abwasser in der sechsfachen Menge des Bodenseeinhaltes Richtung Grundwasser. Siehe auch im Anhang: "Undichte Kanäle". Schäden am Grundwasser sind nicht mehr zu reparieren!

Das neue Klärwerk ist ein neuer Betonklotz auf einer ehemals schönen Wiese. Es verbraucht zusätzliche Energie und erzeugt weiteren Klärschlamm. Beides sind neue Umweltbelastungen. Und trotzdem ist die Reinigung des Abwassers so unvollkommen, daß man es nicht der Götzinger Ache zumuten kann, sondern nach (!) dem Klärwerk einen weiteren Kanal bis zum OBAG-Werkskanal einplant. Diese negativen Folgen technischer Klärwerke sind längst bekannt, sie werden trotzdem ständig wiederholt!

 

B) VI. Hygienischer Widersinn. Gefahr der Tierseuchenverbreitung durch zentrale Abwasserentsorgung des ländlichen Raumes

Als Tierarzt möchte ich auf eine durch die zentrale Abwasserentsorgung des ländlichen Raumes neu entstehende Gefahr hinweisen, die ich für sehr gefährlich halte. Ich will dazu folgendes erklären. Wenn in einem Stall eine gefährliche Tierseuche ausbricht, wie z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Brucellose, Tuberkulose, usw., dann werden dabei von den erkrankten Tieren je nach Krankheit teilweise schon tage- oder sogar wochenlang Krankheitserreger ausgeschieden, bevor die Krankheit erkennbar wird. Das Stallpersonal und andere Kontaktpersonen verschmutzen sich dabei selbst sowie ihre Kleidung und Geräte mit den Seuchenerregern. Die anschließende Reinigung bringt dann die Seuchenerreger ins Abwasser. Jetzt kommt der große Unterschied der Systeme. Eine dezentrale Entsorgung endet in der Güllegrube oder in einer Versickerung, jedenfalls irgendwo lokal Eine zentrale Abwasserentsorgung hingegen führt über Kanäle ins Klärwerk und danach in ein Fließgewässer. Da die Klärwerke nicht hygienisieren, schwimmen dann die Seuchenerreger durch das ganze Land. Weidetiere und insbesondere Wildtiere können sich infizieren. Wird eine Seuche auf Wildtiere übertragen, dann wäre diese Seuche vollkommen außer Kontrolle geraten, weil die Wildtiere nicht jederzeit greifbar sind. Eine Rückübertragung auf Haustiere ist dann nur eine Frage der Zeit. Der schlimmste Fall in meiner Vorstellung wäre eine Maul- und Klauenseuche unter Wildschweinen. Dort ist die MKS dann wohl kaum mehr greifbar. Wildschweine schwimmen gut und laufen weit! An dieses eminent wichtige seuchenhygienische Problem hat nach Aussage von Prof. Wilderer, Garching (mündliche Mitteilung auf der CSU-Abwasseranhörung am 4. Dezember 1997 in München) in der Abwasserszene überhaupt noch niemand gedacht. In der Abwasserverwaltung verläßt sich offenbar jeder auf seine gesicherte Freiheit von Verantwortung auch bei hausgemachten Katastrophen durch eigene völlig unverantwortbare Fehlleistungen (Anlage 4).

 

B) VII. Zusammengefaßte Resultate der amtlich erzwungenen zentralen Abwasserentsorgung im ländlichen Raum: Beispiel Taching am See:

  1. Die höchstens zu erwartende Phosphatentlastung des Tachinger Sees ist minimal. Vermutlich unter 7%. Infolge negativer Rückkopplung durch erzwungene Intensivierung der Landwirtschaft kann die Phosphatbelastung des Sees dagegen letztendlich viel größer werden.
  2. Die hygienische Situation des Sees im Strandbadbereich wäre beim geplanten "Behördenmodell" (Mischsystem) viel schlimmer geworden als sie war. Diese Fehlleistung der sogenannten Fachbehörden konnte glücklicherweise von uns verhindert werden.
  3. Die "zentrale Abwasserentsorgung" erzeugt neue schwerste, zum Teil unlösbare Umweltschäden. (Grundwassergefährdung, Störung des Wasserhaushaltes durch unnötige und gesetzlich verbotene Wasserableitung, unnötigen Energieverbrauch, Rattenverbreitung in den Kanälen, mögliche Tierseuchenverbreitung über die Vorfluter, Erzeugung belasteter Klärschlämme, usw.)!
  4. Die "zentrale Abwasserentsorgung" ist dabei so teuer, daß allein die Verzinsung so groß ist wie der gesamte landwirtschaftliche Ertrag von Taching. Für die Anpachtung der gesamten Tachinger Nutzfläche würde man noch nicht einmal die errechneten Zinsen brauchen!
  5. Ein Ausgleich der finanziellen Belastung für die Bauern aus der Landwirtschaft ist nicht möglich. Insofern können die Abwasserkosten für viele Höfe vernichtend sein!
  6. Wird der Ausgleich dennoch versucht, sind die ökologischen Schäden - gerade auch für den eigentlich zu schützenden See - vielfach höher als die erzielte Entlastung. Soviel speziell zu Taching am See. Prinzipiell gelten die aufgezeigten Fehler natürlich für das ganze Land.
  7. Allgemein kann die "zentrale Abwasserentsorgung" des ländlichen Raumes außerdem zur Verbreitung von Tierseuchen über das ganze Land führen. Eine Ansteckung von Wildtieren könnte dann eine Seuche völlig außer Kontrolle geraten lassen. Für Rattenverbreitung und die dadurch entstehenden hygienischen Gefahren sorgen allein schon die Kanäle in jedem Fall.
  8. Die vorstehenden Ausführungen zeigen deutlich, daß auf dem Land die "zentralen Systeme" der Abwasserentsorgung zu echtem Umwelt- und Gewässerschutz nicht nur ungeeignet sind, sondern ökologisch und hygienisch noch verschlimmernd wirken.
  9. Politische Folgen: Den meisten der von "zentraler Abwasserentsorgung auf dem Land" betroffenen und finanziell getroffenen Bürgern wird eine so umfassende Fehleranalyse, wie sie hier versucht wird, fremd sein. Gleichwohl "fühlen" aber jeden Tag mehr Bürger, daß sie bei der ganzen Sache finanziell abgezockt werden sollen und daß die ganze Veranstaltung weit überwiegend finanziellen Interessen einer umfangreichen Kassiererschaft dient und nicht dem Gewässerschutz. Gleichlaufend dazu wird landesweit das Vertrauen der Bürger in Politiker, Verwaltung und Gerichtsbarkeit systematisch zerstört. Keiner der Vorgenannten hilft ihnen tatsächlich. Verwaltungsgerichte stellen meiner Erfahrung nach - getragen von fachlicher und sachlicher Unkenntnis - das Recht auf den Kopf und betätigen sich als Durchpeitscher auch des größten Unsinnes. Die Bürger sehen nur noch eine Möglichkeit, ihren Frust loszuwerden. Das sind die Wahlen! Die Enttäuschten wenden sich radikalen Parteien beider Seiten zu. Warum soll man bestimmte Politiker wieder wählen, die einem im Ernstfall nicht wirklich geholfen haben? Bei den heutigen knappen Mehrheitsverhältnissen kann dies eine Wende zu einem völlig anderen Staat mit allen unabsehbaren Folgen bringen.
    Wer dieses nicht will, muß mit aller Macht gegen die hier deutlich aufgezeigten Fehlentwicklungen kämpfen. Und zwar sofort, kompromißlos und umfassend.
  10. Das Endresultat zentraler Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ist ein vollkommenes finanzielles, ökologisches und seucbenhygienisches Desaster, eine Pervertierung echten Umweltschutzes! Zentrale Abwasserentsorgung ist auf dem Land der falsche Weg! Ein politisches Desaster wird provoziert.
  11. Je länger man aber einem falschen Weg folgt, desto weiter kommt man - genauso wie auch sonst im Leben - vom angestrebten Ziel ab. Totale und sofortige Umkehr tut not.

Letzte Aktualisierung: 03.01.04

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