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| Zeitschrift: "Junge Häuser" Seite 51 |
Gemeinde haftet für Auskünfte |
Feb./März 03 |
Gemeinde haftet für Auskünfte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung noch einmal bestätigt, wonach Auskünfte von Gemeinden wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen sind. In dem entschiedenen Fall hatte ein Grundstückserwerber die Auswahl zwischen zwei in verschiedenen Gemeinden gelegenen Grundstücken. Nachdem er von beiden Gemeinden Informationen über den Umfang der bevorstehenden Erschließungskosten eingeholt hatte, entschied er sich für eines der beiden Grundstücke. Ausschlaggebend für den Kauf waren die wesentlich günstigeren Erschließungskosten dieses Grundstückes. Als sich später herausstellte, daß die tatsächlichen Erschließungskosten deutlich höher waren als von der Gemeinde angegeben, verlangte er von der Gemeinde erfolgreich Schadenersatz wegen der unrichtigen Auskunft. Wichtig: Wenn Sie Auskünfte von einer Gemeinde über die Höhe zukünftiger Erschließungskosten einholen, müssen Sie unbedingt darauf achten, daß die Auskunft vom zuständigen Beamten erteilt wird. Wird eine unrichtige oder unvollständige Auskunft von einem nicht zuständigen Bearbeiter erteilt scheiden Ansprüche gegen die Gemeinde aus. (Aktenzeichen: VIII ZR 248/01)
Bearbeitet am 12.02.03
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