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fbr-Pressemitteilung Nr. 4

Regenwassernutzung endlich in Trinkwasserverordnung verankert!

Seit dem 16. Februar 2001 ist es amtlich: Die Regenwassernutzung bleibt
Bestandteil der modernen Haustechnologie. Der Bundesrat hat dem vorgelegten
Entwurf der Verordnung zugestimmt, die allerdings erst am 1. Januar 2003 in
Kraft tritt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Betriebs- und
Regenwassernutzung gelegt worden.

Die Betriebswassernutzung für die WC-Spülung, die Gartenbewässerung, das
Wäsche waschen im eigenen Haus und zu Putzzwecken ist auch durch den
Gesetzgeber nicht in Frage gestellt worden, obwohl die Lobbyisten der
Wasserversorger, allen voran BGW und DVGW auch hier gerne Einschränkungen
gesehen hätten.

Deutlich hervorzuheben ist, dass die Trinkwasserverordnung keine Belange von
Betriebs- und Regenwassernutzungsanlagen in eigengenutzten Wohnhäusern
regelt. Die Entscheidung Regenwasser in der Waschmaschine zu nutzen, bleibt
in der Eigenverantwortung des Verbrauchers. In vermieteten Wohnhäusern sieht
die Verordnung vor, dass dem Verbraucher für das Wäsche waschen die
Wahlmöglichkeit zwischen Betriebswasser/Regenwasser und Trinkwasser gegeben
werden muss. Dies bedeutet neben dem Regenwasseranschluss auch die
Installation eines zusätzlichen Trinkwasseranschlusses am Aufstellungsort
der Waschmaschine.

Insgesamt ist an der vorliegenden Verordnung zu bemängeln, dass die Aussagen
zu den relevanten Belangen der Regenwassernutzung nicht klar und
verständlich genug gefaßt sind. Die fbr hat wiederholt und mit Nachdruck auf
diesen Mangel hingewiesen. Letztendlich bleibt die Informationsarbeit wieder
den Verbänden überlassen.

 

Weitere Informationen:
Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V.
Havelstr. 7A
64295 Darmstadt
Fax: 06151/339258
email: info@fbr.de
Internet: http://www.fbr.de


Letzte Bearbeitung am: 08.04.01

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